Was bedeutet Tierschutz? (M)eine Definition
Das Tierschutzgesetz der Bundesrepublik ist bspw. im Bereich industriell „genutzter“ Tiere weitgehend schwammig formuliert und bietet Auslegungsspielräume. Verordnungen ermöglichen zahlreiche Ausnahmeregelungen im Umgang mit sog. „Nutztieren“, die dadurch Zeit ihres stressigen Lebens standardmäßig völlig legal enormen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt sind. Hineingeboren in grauenhafteste Umstände stirbt jedes Tier viel zu jung, zu oft panisch vor Angst und zu häufig extrem qualvoll.
Kurz: Es gibt praktisch keinen Tierschutz in der Nutztierhaltung. Jedenfalls wären Tiere nach meiner Auffassung nur dann geschützt, wenn sie unter keinen Umständen des täglichen Lebens gequält und auch nicht zu Ausbeutungszwecken getötet werden dürften.
Dieser Seite liegt also der Gedanke zugrunde, konsequenten Tierschutz im Wortsinn zu meinen. In diesem Denkmodell sollen Tiere nicht getötet werden und leidfrei leben dürfen. Sie sind aus der Versklavung befreit und werden daher auch nicht mehr für irgendwelche „Produktionen“ gezüchtet.
Tierrechte sind hier also aus der Sicht der Tiere gedacht, wobei ich davon ausgehe, dass Tiere genauso gerne leben wie wir, nicht getötet werden wollen und mit Achtsamkeit behandelt werden möchten.
In meiner tierrechtlich gesehenen – ich nenne es mal valeskischen – Moralvorstellung darf es ausschließlich im extremen Notfall zur Tötung eines Tieres kommen, wie z. B. im Fall einer schlimmen Hungersnot, bei der es wirklich gar keine anderen Handlungsoptionen für die beteiligten Menschen mehr gibt (soweit ich weiß dürften unter besonders schlimmen Bedingungen auch Menschen ungestraft Menschen essen).
Auch für den seltenen Selbstverteidigungs-Notfall einer lebensgefährlich bedrohten Person oder im Fall einer tödlich verlaufenden Krankheit des Tieres, die nicht mehr behandelt werden kann – wenn also eine Verlängerung des Tierlebens tiermedizinisch beurteilt nur noch Verlängerung der Qual bedeuten würde – gilt in meiner Vorstellung die Ausnahme.
Dabei ist mir bewusst, dass schwammige Formulierungen zu ethisch nicht vertretbaren Auslegungen führen können. Dieser Umstand sollte in Gesetzestexten zu Gunsten der Tiere endlich Berücksichtigung finden.
In meinem ideellen Denkmodell ist der Mensch ganz besonders dann zu dem so definierten Tierschutz verpflichtet, wenn sich Tiere in seiner Obhut befinden. Zudem sind diese Tiere in das Gemeinwohl eingebunden.
Ihre Interessen werden in meiner tierfreundlichen Zukunftsvision durch menschliche Repräsentant*innen rechtlich vertreten (an Bernd Ladwigs Theorie angelehnte Vorstellung). Näheres dazu findest du unter dem Menüpunkt: Was können wir tun/Den Wandel denken.
Sicherlich fragst du dich jetzt, welchen Nutzen Tierhaltung dann noch für Menschen haben und wie Tierhaltung unter diesen Bedingungen aussehen könnte.
Darüber fantasiere ich in der Rubrik „Tierfreundliche Szenarien“ und gehe genauer unter „Tierhaltung der Zukunft“ auf dieser Webseite darauf ein.
Ich lade dich herzlich ein, dich auf dieses spannende Gedankenexperiment einzulassen – auch wenn es möglicherweise zunächst sehr ungewohnt erscheint.
Hier geht’s zur positiven Zukunftsvision:
Und hier kannst du nachlesen, welche Personen und Projekte mich bei diesem Projekt inspiriert haben:
Bild oben:
Das Schild hat in Realität natürlich eine andere Bedeutung. Es bedeutet eigentlich „Zutritt verboten“. Ich habe es nachempfunden und tierrechtlich umgedeutet.
In meiner Fantasie könnte die Aussage dieses Schilds auch sein: „Stopp, lass die Tiere in Ruhe!“
Natürlich ist das eine blödsinnige Fehldeutung eines Verbotsschilds. Aber immer wenn ich dieses Schild sehe, denke ich an Schutz, den wir unseren benutzten Mitgeschöpfen permanent versagen, obwohl wir dies sehr leicht ändern könnten.