Über
die
Freiheit
von
Tieren
in
menschlicher
Obhut
So viele Menschen wünschen sich die Befreiung der Tiere aus den Fängen menschlicher Ausbeutungsmaschinerien. Doch wie frei sollten Tiere idealerweise in der Obhut von Menschen leben dürfen? Eine strittige Frage, zu der auch innerhalb der Tierrechtsszene unterschiedliche Auffassungen existieren.
Dazu, ob Tiere überhaupt von Menschen gehalten werden sollten, gibt es zahlreiche zum Teil gegensätzlich Meinungen und moralphilosophische Herleitungen. Einen guten Überblick über die Facetten der Tierethik bietet bspw. das Buch „TIERETHIK“ von Friederike Schmitz, s. u. Empfehlungen.
Streng ausgelegter tierrechtlicher Abolitionismus befürwortet die grundsätzliche Beendigung der Tierhaltung, was letztlich zum Aussterben domestizierter Tierarten führen würde. Nachvollziehbar ist diese Haltung ganz besonders im Fall von Qualzuchten. Andere Sichtweisen tendieren dazu, die Haltung von vegetarisch oder vegan ernährbaren Tieren wie Schafen, Hunden oder Kaninchen als unbedenklich anzusehen. Die Katzenhaltung wird dagegen oft kontrovers diskutiert – weil freilebende Katzen Vogelbestände extrem verringern können und natürlich, weil Wohnungskatzen auf das Töten anderer Tiere angewiesen sind. Die Katzenhaltung ist ein tierrechtliches Dilemma, jedenfalls solange kein gesundes In-vitro Fleisch als Katzenfutter zur Verfügung steht, für das kein anderes Tier sterben muss. In England ist In-vitro Katzenfutter schon erhältlich. In Österreich und Tschechien wird daran gearbeitet. Es ist also hoffentlich nur eine Frage der Zeit.
Die Tierrechtlerin Hilal Sezgin, deren Buch „Artgerecht ist nur die Freiheit“ ich sehr empfehlen möchte, hatte nach einem Vortrag zum Füttern von Katzen befragt auch keine einfache Lösung parat. Sie sagte inhaltsgemäß, dass die Frage, ob es ethisch vertretbar wäre, Katzen bei sich zu halten nicht das Problem sei. Denn, dass es die Massentierhaltung gibt, läge nicht daran, dass zu viele Menschen Katzen fütterten. Eine einfache Antwort auf die Frage der Katzenhaltung ist im Angesicht der hohen Zahl an in Tierheimen vegetierenden Katzen wohl auch nicht gegeben.
Ich denke, dass gegen eine achtsame Freundschaft zwischen domestizierten oder aus dem Tierschutz übernommenen Haustieren und Menschen nichts einzuwenden ist, solange sie auf Gegenseitigkeit beruht und die Interessen / Bedarfe der Tiere berücksichtigt werden.
Persönlich wünsche ich mir jedenfalls gesundes und tierleidfrei hergestelltes Tierfutter für karnivore Haustiere, um das Dilemma zumindest teilweise zu beseitigen. Doch aus dem was ich gerne so hätte lässt sich natürlich keine Allgemeingültigkeit folgern.
Bernd Ladwigs Vorstellung von einem optimalen Zusammenleben mit Tieren in einer speziesgemischten Gesellschaft, in der Tierrechte grundlegend gestärkt sind, halte auch ich für eine realistische Utopie. Es ist eine viel schönere und angenehmere Vorstellung als domestizierte Tierarten einfach aussterben zu lassen. (Mehr darüber unter dem Menüpunkt „Den Wandel denken“.)
In seinem Buch „Philosophie der Tierrechte“ leitet er her, warum bestimmten Tieren in unserer Gesellschaft unbedingt Grundrechte zugesprochen werden sollten. Gemeint sind hier nicht wildlebende Tiere, die in menschlicher Obhut nicht glücklich leben können, wohl aber vom Menschen domestizierte. Dazu zählen auch die Tiere, deren Bedürfnisse keine Berücksichtigung in der heutigen Massentierhaltung finden. Einen sehr guten Radiobeitrag zu diesem Thema, der einen Einblick in seine – wie ich finde äußerst fortschrittliche – Denkweise verschafft, kann ich sehr empfehlen, s. u. Empfehlungen.
Bild oben: Gustav im Land der Tiere
Der Freiheitsgedanke in meinen
„Tierfreundlichen Szenarien“ 2042
ist in menschlicher Obhut durch die Orientierung an den Bedürfnissen der Tiere geprägt (hier gemeint sind Tierarten, die als landwirtschaftliche „Nutztiere“ gelten, in der von mir befürworteten Zukunft aber nicht mehr „genutzt“ werden).
Das Ausbeuten von Menschen und Tieren ist grundsätzlich verboten. Die tierliche Freiheit ist dabei natürlich begrenzt durch verzerrte Gegebenheiten menschlicher Zivilisation. Damit möchte ich nur sagen, dass man Kühe und andere befreite Tiere besser nicht einfach so frei auf der Straße und im Einkaufszentrum rumlaufen lassen sollte. Eine totale räumliche Freiheit kann nicht gemeint sein. Sie wäre womöglich für alle lebensgefährlich.
In meinem fantasierten Szenario ist die Anzahl der ehemaligen „Nutztiere“ insgesamt erheblich geschrumpft und pro Tierhaltungsgrundstück auf eine geringe Zahl beschränkt. Es ist dadurch viel leichter, ihnen genügend Raum und Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Sie besitzen den Status eines Haustieres zugehöriger Menschen, nicht im Eigentumssinn, sondern als Schutzbefohlene gemeint. Ihre Interessen werden gesetzlich berücksichtigt, da sie jetzt verfassungstechnisch als fühlende Wesen anerkannt sind und die Gesetzgebung entsprechend angepasst wurde.
Es gibt also keine tierrechtsbeschränkenden Ausnahmeregelungen in der Haltung. Haltungsvoraussetzungen sind räumlicher, sicherheitstechnischer, aber auch empathisch-menschlicher Art. Die tierhaltenden Personen müssen eine auch tier-psychologisch-basierte Haltungsexpertise nachweisen können.
Die Tiere leben in größtmöglicher Freiheit. Dies umschließt die räumliche Aufenthalts-Wahlfreiheit innerhalb eines vor Eindringlingen geschützten, brandschutz- und überflutungsgesicherten Bereichs (Innenbereich + Außengehege) mit extrem viel Platz zum Verstecken, sonnen- geschützten Rumliegen und Spazierengehen in der Natur.
Käfig- und Anbindehaltung sind nicht mehr erlaubt.
Neben ausreichender Nahrung steht ihnen das Recht auf Unversehrtheit und auf medizinische Versorgung zu.
Die Tiere werden nicht wegen eines unpassenden Geschlechts getötet und auch nicht von der Tiermutter oder befreundeten Artgenossen weggerissen. Es besteht aber eine Pflicht zur Geburtenkontrolle und wo es möglich ist wird kastriert, selbstverständlich niemals betäubungslos. Sollte es dennoch zu gefährlichen Rangkämpfen kommen, müssen die entsprechenden Tiere räumlich getrennt gehalten werden. Qualzuchten sind genauso obsolet wie Schlacht- und Mastbetriebe. Tierversuche sind ausnahmslos verboten, ebenso schmerzhafte Markierungen und Amputationen von Körperteilen (Geweihe, Schnäbel …) und betäubungslose Eingriffe.
Zoos sind Auslaufmodelle. Karnivore Tiere werden in menschlicher Obhut mit passendem In-vitro Fleisch gefüttert, sodass kein Tier für ein anderes sterben muss. Freilebende Hauskatzen werden grundsätzlich kastriert um Plagen zu vermeiden. Für Wildtiere in Not gibt es zwar übergangsweise Notaufnahmestationen, sie werden aber nicht länger als nötig gefangen gehalten. Überpopulationen wildlebender Tiere werden sofern nötig alternativ bspw. hormonell bekämpft. Die Jagt ist verboten.
Dies sind die staatlich vorgegebenen Rahmenbedingungen, die in meiner Fantasie 2042 das Halten von ehemaligen sog. „Nutztierarten“ weiterhin mengenmäßig eingeschränkt erlauben. Diese Rahmenbedingungen entsprechen dem Wunsch der sehr anspruchsvollen und im Schnitt viel empathischeren zukünftigen Bevölkerung.
Die Haltungsbedingungen werden amtstierärztlich jährlich überprüft und die Geburtenrate überwacht, denn auch aus Klimaschutzgründen darf es nicht mehr zu viele ehemals landwirtschaftlich genutzte Tiere geben. Die tierhaltenden Personen sind mit diesen Umständen vertraut und einverstanden, weil sie die Notwendigkeit von Klimaschutz und Biodiversität verstanden haben und ethisch fortschrittlicher denken als wir es heute tun.
Innerhalb dieser Rahmenbedingungen besitzen die Tiere ein Höchstmaß an Freiheit, das vor allem darin besteht, nicht sein oder tun zu müssen, was sie nicht wollen.
Nach meiner Auffassung sind sie damit nicht rechtlich mit Menschen gleichgestellt, aber als anerkannte leidensfähige Wesen stehen ihnen wesentlich mehr Rechte zu als heute.
Mit dieser Vorstellung glaube ich, tierethisch im weitesten Sinne dem in Friederike Schmitzs Buch „Tierethik“ beschriebenen Abolitionismus II zu entsprechen, der Freiheit von Ausbeutung meint. Sie formuliert hierzu eine Argumentation:
Annahme 1: Wir sollten wichtige Interessen von Tieren nicht verletzen, wenn wir es ohne große Nachteile vermeiden können.
Annahme 2: Nutztierhaltung bedeutet immer eine Verletzung wichtiger Interessen der Tiere.
Annahme 3: Wir brauchen keine Nutztierhaltung (hier und heute), um gesund und gut zu leben, und hätten also keine großen Nachteile, wenn wir damit aufhörten.
Folgerung: Wir sollten damit aufhören.
Wozu dann noch Tierhaltung?
Im nächsten Menüpunkt findest du dazu Denkanstöße.
Empfehlungen
Buch
„Artgerecht ist nur die Freiheit“ von Hilal Sezgin
Buch
„Tierethik“ von Friederike Schmitz
Ein schnell zu lesender ausführlicher Überblick über unterschiedliche tierethische Denkansätze
Radiobeitrag
„Politik und Tierrechte / Philosoph Ladwig: Vom Menschen dominierte Nutztierhaltung abschaffen“
deutschlandfunk.de